Schneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen

Bei Überhang der Äste eines Baumes oder Strauches vom Nachbarn auf das eigene Grundstück darf dieser selbst entfernt werden, allerdings ohne das Gehölz dabei zu beschädigen.
www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/stoerungen_durch_nachbarn

Immer wieder erreichen uns Beschwerden zum Thema überhängende Äste und Sträucher.
Wir ersuchen daher alle Grundstücksbesitzer Sträucher und Äste, die über die Grundstücksgrenze hinaus ragen zu entfernen, um ein gefahrloses Begehen und Befahren der Wege und Straßen zu ermöglichen. Bedenken Sie bitte, dass auch Fallobst von überhängenden Bäumen eine große Gefahr darstellt.