Hundepass - Vortrag ÖGV Poysdorf

Nö-Hundepass

Geschätzte Bürger!

 

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass gemäß § 4 Abs. 1 Z 5 NÖ Hundehaltegesetz, LGBl. 4001-0 i.d.g.F. für das Halten von Hunden die allgemeine Sachkunde, und zusätzlich für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffälligen Hunden, die erweiterte Sachkunde erworben werden muss. Der Erwerb der allgemeinen Sachkunde gilt auch als Nachweis der allgemeinen Sachkunde für weitere Hundehaltungen. Wenn der Nachweis der allgemeinen Sachkunde nicht bereits bei der Meldung der Hundehaltung erbracht werden kann, ist er binnen sechs Monaten ab diesem Zeitpunkt der Gemeinde vorzulegen.

 

Am Donnerstag, dem 25.04.2024, findet um 16:30 Uhr beim ÖGV Poysdorf, Gewerbepark 2, 2170 Wetzelsdorf ein entsprechender Vortrag statt. Bei Interesse wird um Anmeldung unter www.oegv-poysdorf.at ersucht.