STADTGEMEINDE POYSDORF
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Für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage ist eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten.Die Kanalbenützungsgebühr errechnet sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz. Werden von einer Liegenschaft in das Kanalsystem Schmutzwässer und Niederschlagswässer eingeleitet, so gelangt in diesem Fall ein um 10 % erhöhter Einheitssatz zur Anwendung.