Verlustanzeige

Allgemeine Informationen:

Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige Besitzerin/rechtmäßiger Besitzer den Gegenstand zurückbekommen, wenn dieser gefunden wird.

Fristen:

Grundsätzlich gibt es keine Frist, um einen Verlust anzuzeigen.

Ausnahme: Bei Verlust von Führerschein, Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln sowie Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust unverzüglich anzuzeigen.

Zuständige Stelle:

Das Gemeindeamt – Bürgerservice

Ausnahme:

Bei Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) anzuzeigen. Ebenso muss der Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel bei der Polizei gemeldet werden. Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle (→ VVO) aus.

Bei Verlust von Waffenpass und Waffenbesitzkarte kann der Verlust auch bei der Waffenbehörde angezeigt werden.

Kosten:

Für das Erstatten einer Verlustanzeige: Mündlich oder schriftlich, fallen keine Kosten an

Für die Ausstellung einer Bestätigung der Verlustanzeige:

Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro

Zusätzlich, wenn die Bestätigung nicht zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll:

Zeugnisgebühr: 14,30 Euro


Quelle: Österreich.gv.at

Zuständig

Johanna Denner,
Kontaktdaten von Carina Wurmbauer
NameCarina Wurmbauer
Telefon+43 2552 2200 30
E-Mail (offiziell)gemeinde@poysdorf.at
E-Mail (persönlich)carina.wurmbauer@poysdorf.at

 

Grafik
Kontaktdaten von Gerlinde Kandioler
NameGerlinde Kandioler
Telefon+43 2552 2200 25
E-Mail (offiziell)gemeinde@poysdorf.at
E-Mail (persönlich)gerlinde.kandioler@poysdorf.at
Grafik
Kontaktdaten von Claudia Habermann
NameClaudia Habermann
Telefon+43 2552 2200 25
E-Mail (offiziell)gemeinde@poysdorf.at
E-Mail (persönlich)claudia.habermann@poysdorf.at