Allgemeine Informationen:
Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige Besitzerin/rechtmäßiger Besitzer den Gegenstand zurückbekommen, wenn dieser gefunden wird.
Fristen:
Grundsätzlich gibt es keine Frist, um einen Verlust anzuzeigen.
Ausnahme: Bei Verlust von Führerschein, Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln sowie Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust unverzüglich anzuzeigen.
Zuständige Stelle:
Das Gemeindeamt – Bürgerservice
Ausnahme:
Bei Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) anzuzeigen. Ebenso muss der Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel bei der Polizei gemeldet werden. Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle (→ VVO) aus.
Bei Verlust von Waffenpass und Waffenbesitzkarte kann der Verlust auch bei der Waffenbehörde angezeigt werden.
Kosten:
Für das Erstatten einer Verlustanzeige: Mündlich oder schriftlich, fallen keine Kosten an
Für die Ausstellung einer Bestätigung der Verlustanzeige:
Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
Zusätzlich, wenn die Bestätigung nicht zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll:
Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
Quelle: Österreich.gv.at