WICHTIGE
INFORMATIONEN
ZUR EUROPAWAHL
2024
Am Sonntag,
dem 09. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Unsere „Amtliche
Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und
für die Gemeinde.
Nachstehend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten
Punkte zur Amtlichen Wahlinformation und zur Beantragung Ihrer Wahlkarte. Für
allfällige Rückfragen steht Ihnen unser Bürgerservice persönlich zu den
Amtszeiten des Rathauses der Stadtgemeinde Poysdorf (EG, Zimmer Nr. 4 und 5)
und telefonisch unter der Telefonnummer 02552/2200 DW 24 und DW 25 zur
Verfügung.
Wir
möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der
bevorstehenden
EU-Wahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im Mai eine „Amtliche Wahlinformation – Europawahl 2024“ zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).
Diese
ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Antragscode für die
Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen, abtrennbaren
Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Barcode für die schnellere
Abwicklung bei der Wahl selbst.
Doch
was ist mit all dem zu tun?
Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 09. Juni ins Wahllokal mit.
Sollten
Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten
eine Wahlkarte für die Briefwahl. Dazu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur
Verfügung:
· persönlich in der Gemeinde
· schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert
· elektronisch im Internet
Mit dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.meinewahlkarte.at Ihre Wahlkarte beantragen.
UNSER TIPP: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte
möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht telefonisch beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 05. Juni 2024, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 07.06.2024, 12:00 Uhr erfolgen. Eine persönliche Antragsstellung ist bis Freitag, den 07.06.2024, 12:00 Uhr möglich.
Bitte planen Sie bei der Beantragung der Wahlkarte auch den Postlauf zeitlich mit ein. Bei kurzfristiger Beantragung ist eine persönliche Abholung der Wahlkarte empfehlenswert, damit Sie diese rechtzeitig erhalten. Eine Abholung kann während der Amtszeiten,
Mo., Mi., Fr. von 08:00 Uhr bis 12:00
Uhr
und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
und
Di. und Do. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
erfolgen.
Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung ab Mitte Mai zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens
am 09. Juni 2024, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.